Friedrich III. von Aufseß, Bischof von Bamberg, belehnt Herzog Erich V. von Sachsen-Lauenburg mit dem Marschallamt des Bistums Bamberg, die Städte und Schlösser Wittenberg und Mühlberg sowie Schloss Trebitz und den Dörfern Borstat, Alsendorf, Wissig und Babgast und was sonst Albrecht III. von Sachsen-Wittenberg zu Lehen von Bamberg gehabt. d.d. Burgebrach (Burg Eberach) am samstag nach des heilgen chrewtzs tag exaltationis zu latein viertzehenhundert und in dem vierundzweintigsten jare.
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Friedrich III. von Aufseß, Bischof von Bamberg, belehnt Herzog Erich V. von Sachsen-Lauenburg mit dem Marschallamt des Bistums Bamberg, die Städte und Schlösser Wittenberg und Mühlberg sowie Schloss Trebitz und den Dörfern Borstat, Alsendorf, Wissig und Babgast und was sonst Albrecht III. von Sachsen-Wittenberg zu Lehen von Bamberg gehabt. d.d. Burgebrach (Burg Eberach) am samstag nach des heilgen chrewtzs tag exaltationis zu latein viertzehenhundert und in dem vierundzweintigsten jare.
LASH, Urk.-Abt. 210 Nr. 273
Urk.-Abt. 210 Lauenburgische Regierung zu Ratzeburg: Herzogtum Lauenburg
Urk.-Abt. 210 Lauenburgische Regierung zu Ratzeburg: Herzogtum Lauenburg >> 1 Urkunden
1424
Enthält: Ausfertigung, Pergament, mit angehängtem Siegel (Dreipass). Anmerkung zu dem Marschallamt vergl. Büsching Erbenschreibung 3 Tf. 2,4,4-Kobbe II, 151.
Verzeichnung
1424 September 16 Burg Eberach
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 12:58 MEZ