Abt Johannes von Reichenau, Orden St. Benedikt, gibt nach Aufgabe des Lehens durch Graf Ulrich zu Württemberg die Stadt Gammertingen, den Kirchensatz und einige Häuser vor der Stadt, wo früher ein Dorf war, als Mannlehen an den festen Konrad von Bubenhofen und an seinen Bruder Hans von Bubenhofen. Die Lehensträger sollen Huldigung und Eid leisten und ihren Lehnspflichten immer nachkommen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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