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Friedrich von Egloffstein, Komtur zu Ellingen und Landkomtur ("preceptor generalis") der Ballei Franken, und Iring Fuchs, Komtur der Deutschordenskommende Münnerstadt ("Mvrnstat"), auf der einen Seite sowie die Münnerstädter Schöffen Johannes von Merkershausen, Johannes Purrigan und Johannes von Brünn auf der anderen Seite legen die Streitigkeiten zwischen dem Deutschordensbruder Johannes Arnheimer, Pfarrer zu Münnerstadt, auf der einen Seite und den Kaplänen im Spital der Stadt Münnerstadt Johannes Grünhund ("Greynhunt"), Pfarrer zu Unterkatz ("Kaczach"), und Bohemus von Tennstet sowie der Stadt Münnerstadt auf der anderen Seite gütlich bei. Der Deutsche Orden erklärt sich mit der Errichtung einer Kapelle und der Stiftung der beiden Kaplaneien im Spital einverstanden, doch soll der Rat der Stadt Münnerstadt dazu die formelle Einwilligung des Deutschmeisters nachträglich einholen. Das Präsentationsrecht für die Kaplaneien wird dem Rat der Stadt zugestanden. Dafür muss die Bürgerschaft versprechen, künftig keine neuen geistlichen Pfründen in der Pfarrei, im Spital oder im Pfarrsprengel mehr ohne Zustimmung des Pfarrers zu stiften. Die Spitalkapläne dürfen, abgesehen von den Gottesdiensten in der Spitalkapelle, im Sprengel der Pfarrei Münnerstadt keinerlei geistliche Handlungen ohne ausdrückliche Genehmigung des Pfarrers vornehmen. Alle in der Spitalkapelle anfallenden Opfergaben sind monatlich dem Pfarrer abzuliefern. Hinsichtlich der Beachtung eines Interdikts und der Einstellung der Gottesdienste haben sich die Kapläne nach dem Pfarrer zu richten. Wegen des Opferstocks für Almosen zugunsten der Fabrik der Pfarrkirche, welcher derzeit in der Kirche vor dem Marienaltar aufgestellt ist, wird vereinbart, dass dieser von dort entfernt und wieder vor einer der Kirchentüren aufgestellt werden soll. Ohne Zustimmung des Pfarrers soll die Bürgerschaft keinen anderen Opferstock in der Kirche aufstellen. Der Deutschmeister Johannes von Heyn ("Hawn"), der Komtur und der Pfarrer zu Münnerstadt bestätigen diese Übereinkunft, geloben deren Einhaltung und versprechen, alle gegen die Stadt und die Spitalkapläne angestrengten Prozesse einzustellen. Bürgermeister, Räte und Schöffen der Stadt Münnerstadt sowie die beiden Spitalkapläne versprechen ebenfalls Einhaltung dieses Vertrages. Datum et actum in opido Munrichstat supradicto Herbipolen. diocesis 1376 in vigilia beatorum apostolorum Symonis et Jude. Aussteller: Landkomtur der Ballei Franken und Deutschordenskommende Münnerstadt sowie Stadt Münnerstadt. Empfänger: Deutschordenskommende Münnerstadt

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Staatsarchiv Würzburg
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