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Katharina, Frau Johan zum Valde wegen unerlaubte Bettlerei, Hehlerei, unerlaubter Aufenthalt in der Stadt verurteilt zu Pranger, Ohr abgeschnitten, mit Schandsteine um den Markt geführt und Ausweisung
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Katharina, Frau Johan zum Valde wegen unerlaubte Bettlerei, Hehlerei, unerlaubter Aufenthalt in der Stadt verurteilt zu Pranger, Ohr abgeschnitten, mit Schandsteine um den Markt geführt und Ausweisung
Enthält: Katharina, Frau Johan zum Valde hat i. J. 1587 ohne Erlaubnis in der Stadt gebettelt. Gegen Urfehde wurde sie entlassen, ist aber ohne Genehmigung zurückgekommen. Sie hat nun nochmals Branntwein, den eine Magd des + Rudolf Ralle diesem entwendete, verkauft und den Erlös teils der Magd gegeben, teils behalten. Am 14.11.1596 wird sie eine Stunde auf den Kaek gestellt, ein Ohr wird ihr abgeschnitten, dann wird sie mit Schandsteinen um den Markt geführt und der Stadt verwiesen. Erwähnt werden Goddert von der Tinnen zu St. Mauritz; Notar Werner Freckenhorst; Johan zu Thye; Johan Ramacher; Jasper Innicker; Maria Essing; Klars Uppendael; Johan Münster; Johan Runde; Sander Boeker; Berndt Wittover; Bertold tho Lengerick; Johan Riepe auf der Ludgeristraße; Herman Oldensahl; Franz Timmerman; Christoffer Verckendirik; + Johan Laer; Drilmaker Henrich Robertinck; Albrecht Möniek; Herman Dreier; EIsa Olienschleger aus Horstmar.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.