Herrschaftsarchiv Droyßig (Bestand)
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H 3 (Benutzungsort: Wernigerode)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 10. Adelsarchive >> 10.01. Herrschaftsarchive
(1437) 1518 - 1946
Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist.
Findhilfsmittel: Findbuch von 1963 (online recherchierbar)
Registraturbildner: Droyßig ist eine Gemeinde im Burgenlandkreis, Sachsen-Anhalt.
Droyßig war Sitz der 1170 belegten Herren von Droyßig. Nach ihrem Aussterben 1221 ist es 1344 als naumburgisches Lehen im Besitz der Wettiner, dann der Grafen von Orlamünde und spätestens 1413 derer von Bünau nachweisbar, nun als wettinisches Lehen. Am Ausgang des Spätmittelalters lag Droyßig im Amt Weißenfels, das 1485 albertinisch und seit 1547 kursächsisch war, 1657–1746 zum Herzogtum Sachsen-Weißenfels gehörte und 1815 an Preußen kam, wo es 1816–1945 der Provinz Sachsen zugeordnet war.
Als schriftsässige Herrschaft behauptete Droyßig eine gewisse Sonderstellung, die Ende des 17. Jahrhunderts in dem Versuch gipfelte, es zu einem Amt aufzuwerten. Die 18 Dörfer umfassende Herrschaft gelangte 1578 von denen von Bünau an die Herren (1676: Freiherren, später Grafen) von Hoym. Nach dem Tode von Graf Gotthelf Adolf von Hoym kam Droyßig 1791 über dessen Tochter Louise Henriette an die Fürsten Reuß zu Ebersdorf und 1839 durch Kauf an die Fürsten von Schönburg-Waldenburg. In ihrem Besitz verblieb Droyßig bis zur Enteignung im Zuge Bodenreform 1945.
Zur Herrschaft Droyßig gehörte die Patrimonialgerichtsbarkeit und z.T. das Kirchenpatronat über die Dörfer Döschwitz, Gaumnitz, (Groß-)Pötewitz, Kleinpötewitz, Hassel, Königshofen, Podebuls, Wetterzeube, Schleckweda, Oberschwöditz, Stolzenhain, Streckau, Waldau, Weickelsdorf und Weißenborn sowie Anteile von Pirkau und Wildschütz. 1413–1711 und 1721–1818 lag auch die Stadtherrschaft über Schkölen bei der Herrschaft Droyßig.
Schon 1215 fundierten die Herren von Droyßig eine Niederlassung des Ordens vom Heiligen Grab (Templerorden) in Droyßig, die über umfangreichen Besitz und eine Zweigniederlassung in Utenbach verfügte. Der sogenannte Tempelhof ging an die Johanniter über und war nach der Reformation im Besitz derer von Bünau, die ihn Mitte des 18. Jh.s an die Grafen von Hoym verkauften. 1847 begründeten die Fürsten von Schönburg-Waldenburg eine Mädchenschule in Droyßig, die später als Lehrerinnenseminar Bedeutung erlangte.
Zusatzinformationen: Literatur:
Adelsarchive im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt. Übersicht über die Bestände, bearb. von Jörg Brückner, Andreas Erb und Christoph Volkmar (Quellen zur Geschichte Sachsen-Anhalts; 20), Magdeburg 2012.
Findhilfsmittel: Findbuch von 1963 (online recherchierbar)
Registraturbildner: Droyßig ist eine Gemeinde im Burgenlandkreis, Sachsen-Anhalt.
Droyßig war Sitz der 1170 belegten Herren von Droyßig. Nach ihrem Aussterben 1221 ist es 1344 als naumburgisches Lehen im Besitz der Wettiner, dann der Grafen von Orlamünde und spätestens 1413 derer von Bünau nachweisbar, nun als wettinisches Lehen. Am Ausgang des Spätmittelalters lag Droyßig im Amt Weißenfels, das 1485 albertinisch und seit 1547 kursächsisch war, 1657–1746 zum Herzogtum Sachsen-Weißenfels gehörte und 1815 an Preußen kam, wo es 1816–1945 der Provinz Sachsen zugeordnet war.
Als schriftsässige Herrschaft behauptete Droyßig eine gewisse Sonderstellung, die Ende des 17. Jahrhunderts in dem Versuch gipfelte, es zu einem Amt aufzuwerten. Die 18 Dörfer umfassende Herrschaft gelangte 1578 von denen von Bünau an die Herren (1676: Freiherren, später Grafen) von Hoym. Nach dem Tode von Graf Gotthelf Adolf von Hoym kam Droyßig 1791 über dessen Tochter Louise Henriette an die Fürsten Reuß zu Ebersdorf und 1839 durch Kauf an die Fürsten von Schönburg-Waldenburg. In ihrem Besitz verblieb Droyßig bis zur Enteignung im Zuge Bodenreform 1945.
Zur Herrschaft Droyßig gehörte die Patrimonialgerichtsbarkeit und z.T. das Kirchenpatronat über die Dörfer Döschwitz, Gaumnitz, (Groß-)Pötewitz, Kleinpötewitz, Hassel, Königshofen, Podebuls, Wetterzeube, Schleckweda, Oberschwöditz, Stolzenhain, Streckau, Waldau, Weickelsdorf und Weißenborn sowie Anteile von Pirkau und Wildschütz. 1413–1711 und 1721–1818 lag auch die Stadtherrschaft über Schkölen bei der Herrschaft Droyßig.
Schon 1215 fundierten die Herren von Droyßig eine Niederlassung des Ordens vom Heiligen Grab (Templerorden) in Droyßig, die über umfangreichen Besitz und eine Zweigniederlassung in Utenbach verfügte. Der sogenannte Tempelhof ging an die Johanniter über und war nach der Reformation im Besitz derer von Bünau, die ihn Mitte des 18. Jh.s an die Grafen von Hoym verkauften. 1847 begründeten die Fürsten von Schönburg-Waldenburg eine Mädchenschule in Droyßig, die später als Lehrerinnenseminar Bedeutung erlangte.
Zusatzinformationen: Literatur:
Adelsarchive im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt. Übersicht über die Bestände, bearb. von Jörg Brückner, Andreas Erb und Christoph Volkmar (Quellen zur Geschichte Sachsen-Anhalts; 20), Magdeburg 2012.
Laufmeter: 55
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ