Bernd von dem Vittinghoff gen. Schell (Schele) und seine Frau Nelle von Merveldt machen für sich und ihre Erben bekannt, daß Abt Anton, der Prior Johann, der Senior Konrad, der Kellner Wessel, der Küster Ludolf und alle Konventualen ihnen auf beider Lebenszeit das Haus und den Hof Selden [auch Propstei genannt] zu Werden überlassen haben. Die Eheleute sollen den Besitz in gutem Stand halten. Solange die Eheleute das Drostamt zu Werden innehaben und Haus und Hof Selden nicht bewohnen, können sie zwei Personen mit guter Führung darin wohnen lassen. Wollen die Eheleute das Haus und den Hof nicht mehr bewohnen und sich auf ihren Besitz zu Schepen zurückziehen, soll der Besitz an den Abt zurückfallen. Die Eheleute sollen zu Seiden nur gute, fromme Diener halten und dort kein Würfel- oder Kartenspiel zulassen. Sie dürfen dort keine Leute beherbergen, die gegen Abt, Kloster oder Untertanen des Klosters etwas im Schilde führen. Bei Zuwiderhandlung fällt der Besitz sofort an den Abt zurück. - Es siegelt der Aussteller. - Datum ... die martis post festum exaltasionis s. crucis.