Michel Heschel, B. zu Kirchheim unter Teck, vor etlicher Zeit eines nicht näher genannten Vergehens wegen zu Kirchheim gef., rechtlich beklagt und nach einem ordentlichen Gerichtsverfahren - in welchem Widerspruch erlaubt war - dazu verurteilt, sich an den Pranger zu stellen, anschließend das Fürstentum zu verlassen und für immer zu meiden, jedoch auf Fürbitten begnadigt - er soll frei und sicher in diesem Fürstentum "webern und wandern" dürfen - verspricht, künftig seiner Obrigkeit den schuldigen Gehorsam zu leisten, sich wohl zu verhalten und schwört U.. Er verpfändet zur größeren Sicherheit Statthalter und Regenten zu Stuttgart 50 Pfund Heller auf seine schuldenfreies Haus zu Kirchheim in der Ziegelgasse zwischen Jörg Schuchmachers Scheune und Kaspar Knuppers Haus gelegen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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