Kaiser Karl V. teilt mit, dass er auf Bitten des Grafen Georg von Wertheim Gräfin Magdalena von Montfort, Witwe des Grafen Ulrich von Montfort, zur Anfertigung eines Inventars ihrer Besitzungen aufgefordert hat (StAWt-G Rep. 101 Nr. 40/1), und er gewährt den Töchtern Margarata und Eva, geb. von Montfort, die Frist von zwei Jahren nach Datum des Briefs zur Entscheidung über die Annahme des Erbes.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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