Der Notar Johann Dagobert Fritz beurkundet auf Ansuchen des Markgrafen von Baden den Zustand der badischen Wappen am Rathaus und an der Kelter zu Ersingen, wobei sich die Behauptung, auf Befehl der Äbtissin von Frauenalb seien in Ersingen zwei Gemeindehäuser abgebrochen und an den neu gebauten das badische Wappen nicht wieder angebracht worden, als falsch erweist.