Hans Harthäuser, des Rats zu Ravensburg, verkauft mit Zustimmung von Bürgermeister und Rat daselbst der St. Peter und Pauls-Pfründe in Unserer Frauen Pfarrkirche bzw. deren Kaplan Johann Frey für 20 lb d Landswährung einen zu St. Martin fälligen Ewigzins von jährlich 1 lb d aus Haus, Hofstatt, Garten und Stadel, gelegen zwischen dem Haus des Alexius Mauselin und der Schneiderzunft. Bei dem Kapital handelt es sich um einen Betrag, den Aussteller dem Kaplan beim Kauf eines der Pfründe gehörenden Stadels schuldig geblieben war. Der Zins ist mit halbjähriger Kündigung zum Zinstermin ablösbar.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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