Markgraf Rudolf von Baden befreit die Güter, welche die Mönche von Herrenalb in den Dörfern Ötigheim und Buckensheim bisher besessen haben, und die Bebauer derselben, an die sie um einen jährlichen Zins gegeben sind, von allen Frohnden und Dienstleistungen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...