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Abt Konrad von Gleichen, Propst Johann und der ganze Konvent von Werden machen bekannt, daß Pastor Konrad von Doornspick berichtet habe, daß die Pfarrangehörigen in Osterwald wegen der Gefahr und der Länge des Weges kaum zur Kirche kommen können. Sie bitten deshalb um die Erlaubnis, in Osterwald eine Kapelle erbauen zu dürfen. Da die Bitte vernünftig erscheint, wird die Erlaubnis erteilt. Als Ersatz für den ihm dadurch entstehenden Schaden sollen die Pfarrangehörigen von Osterwald dem Pfarrer jährlich acht Malter Roggen und acht Malter Gerste sowie die Peterspfennige zahlen. Der Vikar soll die Kapelle mit Tauf- und Begräbnisrecht aus der Hand des Pfarrers erhalten. Es siegeln Abt und Konvent. Actum ... dominica Misericordias domini.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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