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Herzog Philipp von Burgund befiehlt den genannten und andern übrigen Beamten seiner Lande, vorstehenden Salvargardin-Brief (s. Nr. 353) zu publizieren und den Schutz des Stifts zu handhaben. Datum wie vor.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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