Hz. Sigmund von Österreich [voller Titel] verspricht Truchseß Eberhard von Waldburg und Werner (Bemher) von Zimmern, seinen Räten, sie schadlos zu halten, nachdem sie sich bei einer Schuldverschreibung des A. gegen Hans vom Stein um 5 000 rh. fl., welche laut einer für diesen ausgestellten Urk. innerhalb von drei Jahren zurückzuzahlen sind, für die Rückzahlung verbürgt haben. Als Pfand zur Schadloshaltung setzt der A. ihnen Land, Leute, Güter, Steuern, Renten, Nutzen und Gülten mit allem Zubehör im Bregenzer Wald und zu Dornbirn (Torrenpum).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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