Franz Anton Johann Freiherr von Ehingen und Balzheim verkauft an Johann Hildebrand von Judendunck zu Margensdorf und Offenhausen, kaiserlicher Regimentsrat, seinen Anteil an Offenhausen samt Niedergerichtsbarkeit. Der Verkäufer darf sich auch hindaher von Offenhausen schreiben, bei allenfallsiger Veräußerung bleiben ihm zwei Monate der Befugnis in den Kauf einzutreten.