Mandat mit der Aufforderung an alle Advokaten und Notare, bei Kaufverträgen und Erbteilungen , die Kontrahenten und Erbnehmer zu einer freiwilligen Abgabe an das Armen- und Arbeitshaus zu bewegen. Diese soll den bereits üblichen Abgaben für Spital, Findelhaus und die Siechköbel entsprechen.