Lehnbrief des Herzogs Ernst (II.) zu Braunschweig und Lüneburg für Balthasar Möller anstatt seines älteren Bruders Joachim und für seine Brüder Wilhelm, Otto und Adolf über folgende Güter: einen freien Hof zu Heiligenthal, der früher dem Kloster Heiligenthal gehörte, einen freien Sattelhof mit Gericht und Recht und dem ganzen Dorf Heiligenthal und der Mühle sowie dem Heiligenthaler Holz, vorbehaltlich des lehnsherrlichen Rechts, von dort Bauholz für das Schloß zu Winsen zu beziehen, und des Verbots der Veräußerung von Holz dorther; auch soll der jetzige Vogt zu Heiligenthal, Hans Tobing mit seiner Ehefrau zeitlebens seine Wohnung dort behalten dürfen. Ferner werden die Moller belehnt mit dem halben Zehnten, zwei Höfen und vier Koten zu Kirchgellersen, dem Zehnten zu Brockwinkel, drei Höfen zu Südergellersen, drei Höfe zu Westergellersen, zwei Höfen zu Rettmer, einem Hof zu Oerzen, einem Hof und einer Kote zu Lübberstedt, einem Hof zu Deutsch Evern, der von Otto Klammer gekkauft ist; einem Hof zu Nindorf, einem Hof zu Weddermöde und einem Hof zu Garstedt, die vom Kapitel zu Ramelsloh gekauft sind; ferner mit einer freien Hegewiese vor dem Radbruch, nicht weit von dem Drögen Baum; dem Burglehen zu Rethem, dessen Lehnsinhaber früher die Hülsing waren, einem Hof und einer Kote zu Wittorf, einem Hof zu Hiddingen, einer Kote zu Griemen (Grimmingen), zwei Höfen und einer Kote zu Bortelschlo, einem Hof zu Eilte (Elte), auf dem Dietrich Kofman und Hans Halberg wohnen, einem Hof zu Borg, einem Hof zu Harling, einem Hof zu Jarlingen, einem Hof zu Wolterdingen, ferner mit den durch Aussterben der von Gloden nach des Anton Gloden Tod erledigten Gütern, nämllich drei Teichen bei Luhmühlen mit den Haidplacken zwischen diesen Teichen und der Luhe, vier Höfen zu Putensen, von denen einer wüst ist, und dem Meierhof zu Embsen.

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