Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Stefan Fuchs zu seinem einspännigen Knecht auf Lebtag bestallt hat. Er soll von Haus aus mit einem reisigen Pferd zu allen Geschäften aufwarten und gegen jedermann dienen, ausgenommen gegen Stefan Zobel [von Giebelstadt]. Für solcherlei Dienst soll Stefan Fuchs jährlich 40 Gulden und ein Hofkleid im Sommer bei der Einkleidung des Hofgesindes erhalten. Während er am Hof gebraucht wird, soll er auch ein Winterkleid im Winter erhalten. Reisigen Schaden will ihm der Pfalzgraf gütlich ersetzen, bei Nichteinigung entscheiden Marschall oder Hauptmann. Stefan hat Treue, Huld und pflichtgemäßen Dienst geschworen, sein Dienstjahr beginnt zum heutigen Tag.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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