Supplicationis Auseinandersetzung um Wahrung alter Rechte
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(1) 2340
Wismar O 9 (W O 1 n. 9)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 15. 1. Kläger O
20.07.1704-02.06.1706
Kläger: (2) Marx Hinrich Oldenburg, Stadtwachtmeister zu Wismar
Beklagter: Brauer- und Kaufleutekompanie zu Wismar
Anwälte, Prokuratoren: Bekl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P)
Fallbeschreibung: Kl. war 18 Jahre lang Mitglied der Brauer- und Kaufleutekompanie und hat an deren Festen wie dem Scheibenschießen teilgenommen. In diesem Jahr ist ihm das wegen seiner neuen Funktion untersagt worden, weshalb er sich an das Tribunal wendet und bittet, ihn bei seinen früheren Rechten zu beschützen und den Bekl. zu befehlen, ihn am morgigen Schießen teilnehmen zu lassen. Das Tribunal weist Kl. undatiert ab und an den "gehörigen Ort". Am 22.07. wendet sich Kl. wieder an das Tribunal, stellt dar, daß er den Rat bereits um Hilfe gebeten habe, dieser aber nicht tagt und erbittet erneut ein Mandat an die Bekl., das er am selben Tag erhält. Am 26.02.1705 antworten die Bekl., Kl. habe seit seinem Dienstantritt bei der Stadt nicht mehr am Schießen teilgenommen und könne in seiner neuen Funktion, wie andere Ratsbedienstete auch, nicht zugelassen werden. Das Tribunal fordert Kl. am 27.02. zur Erwiderung auf, die am 03.04. eingeht und in der Kl. erwidert, er betreibe nach wie vor einen Weinschank und gehöre zur Kompanie. Das Tribunal fordert am 04.04. Antwort der Bekl., die am 05.06. auf ihrer Ansicht beharren.Am 06.06. schließt das Tribunal die Beweisaufnahme, am 20.06. und 20.07. berichtet Kl. von einem angesetzten Schießen und erbittet Mandat an Bekl., ihn dazu einzuladen. Das Tribunal fordert Bekl. am 26.06. entsprechend auf, Bekl. laden Kl. aber trotzdem nicht ein, woraufhin das Tribunal ihnen am 21.07. befiehlt, dies bei Strafe von 100 Rtlr zu tun. Nach erneuter Mahnung des Tribunals am 30.07. beharren die Bekl. am 01.08. auf ihrem Standpunkt, woraufhin das Gericht sie am 04.08. nach Erklärung des Kl.s vom selben Tag erneut zur Zulassung des Kl.s verurteilt. Am 01.09. bittet Kl. um Fristverlängerung zum Einreichen seiner abschließenden Erklärung, am 15.10. bezweifelt Kl., daß der Prozeß von der gesamten Kompanie getragen wird. Das Tribunal fordert Bekl. am 24.10. zur Erwiderung auf, die am 31.12.1705 eingeht und in der Bekl. bescheinigen, daß die Mehrheit der Kompanie gegen die Teilnahme des Kl.s votiert hat. Am 08.01.1706 schließt das Tribunal die Beweisaufnahme, am 01.06.1706 urteilt das Tribunal, daß Kl. in seinen hergebrachten Rechten zu schützen sei.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1704-1706
Prozessbeilagen: (7) von Notar Johannes Schade aufgenommene Notiz von einem Gespräch mit Ratssekretär Emme vom 21.07.1704; Zeugnis des Ratssekretärs Emme über den Dienstantritt Oldenburgs vom 05.01.1705; Zeugnis Gerhard Wulfckens über unterlassene Einladungen an Kl. seit 1702 vom 20.12.1704; Prozeßvollmacht der Bekl. vom 03.03.1705 mit 41 Unterschriften; Übergabequittung des Tribunalpedellen J.E. Ries für ein Tribunalsmandat vom 27.06.1705; von Notar Christian Heinrich Ellerhusen aufgenommenes Protokoll der Befragung der Brauerkompanie vom 16.07.1705; Übergabequittung des Tribunalstrabanten Jürgen Möller vom 23.07.1705; Aufstellung Oldenburgs über 46 Kompaniemitglieder, die die Meinung der Worthalter nicht teilen vom 15.10.1705
Beklagter: Brauer- und Kaufleutekompanie zu Wismar
Anwälte, Prokuratoren: Bekl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P)
Fallbeschreibung: Kl. war 18 Jahre lang Mitglied der Brauer- und Kaufleutekompanie und hat an deren Festen wie dem Scheibenschießen teilgenommen. In diesem Jahr ist ihm das wegen seiner neuen Funktion untersagt worden, weshalb er sich an das Tribunal wendet und bittet, ihn bei seinen früheren Rechten zu beschützen und den Bekl. zu befehlen, ihn am morgigen Schießen teilnehmen zu lassen. Das Tribunal weist Kl. undatiert ab und an den "gehörigen Ort". Am 22.07. wendet sich Kl. wieder an das Tribunal, stellt dar, daß er den Rat bereits um Hilfe gebeten habe, dieser aber nicht tagt und erbittet erneut ein Mandat an die Bekl., das er am selben Tag erhält. Am 26.02.1705 antworten die Bekl., Kl. habe seit seinem Dienstantritt bei der Stadt nicht mehr am Schießen teilgenommen und könne in seiner neuen Funktion, wie andere Ratsbedienstete auch, nicht zugelassen werden. Das Tribunal fordert Kl. am 27.02. zur Erwiderung auf, die am 03.04. eingeht und in der Kl. erwidert, er betreibe nach wie vor einen Weinschank und gehöre zur Kompanie. Das Tribunal fordert am 04.04. Antwort der Bekl., die am 05.06. auf ihrer Ansicht beharren.Am 06.06. schließt das Tribunal die Beweisaufnahme, am 20.06. und 20.07. berichtet Kl. von einem angesetzten Schießen und erbittet Mandat an Bekl., ihn dazu einzuladen. Das Tribunal fordert Bekl. am 26.06. entsprechend auf, Bekl. laden Kl. aber trotzdem nicht ein, woraufhin das Tribunal ihnen am 21.07. befiehlt, dies bei Strafe von 100 Rtlr zu tun. Nach erneuter Mahnung des Tribunals am 30.07. beharren die Bekl. am 01.08. auf ihrem Standpunkt, woraufhin das Gericht sie am 04.08. nach Erklärung des Kl.s vom selben Tag erneut zur Zulassung des Kl.s verurteilt. Am 01.09. bittet Kl. um Fristverlängerung zum Einreichen seiner abschließenden Erklärung, am 15.10. bezweifelt Kl., daß der Prozeß von der gesamten Kompanie getragen wird. Das Tribunal fordert Bekl. am 24.10. zur Erwiderung auf, die am 31.12.1705 eingeht und in der Bekl. bescheinigen, daß die Mehrheit der Kompanie gegen die Teilnahme des Kl.s votiert hat. Am 08.01.1706 schließt das Tribunal die Beweisaufnahme, am 01.06.1706 urteilt das Tribunal, daß Kl. in seinen hergebrachten Rechten zu schützen sei.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1704-1706
Prozessbeilagen: (7) von Notar Johannes Schade aufgenommene Notiz von einem Gespräch mit Ratssekretär Emme vom 21.07.1704; Zeugnis des Ratssekretärs Emme über den Dienstantritt Oldenburgs vom 05.01.1705; Zeugnis Gerhard Wulfckens über unterlassene Einladungen an Kl. seit 1702 vom 20.12.1704; Prozeßvollmacht der Bekl. vom 03.03.1705 mit 41 Unterschriften; Übergabequittung des Tribunalpedellen J.E. Ries für ein Tribunalsmandat vom 27.06.1705; von Notar Christian Heinrich Ellerhusen aufgenommenes Protokoll der Befragung der Brauerkompanie vom 16.07.1705; Übergabequittung des Tribunalstrabanten Jürgen Möller vom 23.07.1705; Aufstellung Oldenburgs über 46 Kompaniemitglieder, die die Meinung der Worthalter nicht teilen vom 15.10.1705
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
2025-10-29T11:26:46+0100