Dietrich (Dieterich) von Galen zu Bispinck bekundet, er habe bei Dietrich (Dietherichen) Zweiffel, Elemosinar der Domkirche zu Münster, aus der Elemosinie 600 Goldgulden aufgenommen, die mit 36 Gulden jährlich am Ursulatag file://fn@01 zu verzinsen sind. Diese Rente ist zu zahlen aus den Gütern Bolte und Dirkmann (Dirichman) im Kirchspiel Ascheberg (Ascheberge), Schultenhoff in Weischer (Weyscher) und Ammesbeck in den Kirchspielen Nordkirchen (Norttkirchen) bzw. Selm (Sellem). Sein Verwandter Ludolf von Galen zum Ermelinghof (Ermelinghaue) habe auf seine Bitte als Bürge und Hauptschuldner die Verschreibung mit besiegelt. Der Aussteller verpflichtet sich, Ludolf von Galen innerhalb von zwei Jahren aus dieser Bürgschaft zu entlassen, und setzt ihm zum Unterpfand die Güter Surmanns Hoff in Allen im Kirchspiel Rhynern in der Grafschaft Mark und Ebbemann und Bollermann im Kirchspiel Ascheberg (Ascheberge). Ankündigung von Besiegelung und Unterschrift. Unterschrift: Dietrich von Galen zu Bispinck.