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Gerhardus Werninck, Offizial und Pastor zu Middelstum, entscheidet in dem Streit zwischen Prior und Konvent zu Bentlage und dem Arnoldt Lant, Abt und Prälat zu Adewert wegen 35 Gulden jährlicher Rente, die letzterer und seine Vorgänger eine Reihe von Jahren, den Gulden zu je 1 Taler Wert von 30 brabanter Stüwern, bezahlt haben, bei der diese Münzrechnung aber jetzt geweigert wird, nachdem ihm der Offizial zu Groningen in den Termin von (15)69 die Sache zur Entscheidung übergeben hat, dass das Kloster Bentlage aus den Händen des Offizials die 35 Taler gegen eine schriftliche Quittung empfangen soll, und der Prälat von Adewert soll jedem Taler 2 brabanter Stüwer zulegen zum vollen Wert eines Reichstalers, damit sei der Termin von (15)69 voll bezahlt; von 1570 an sollen 5 Jahre lang 35 Reichstaler zu 32 brabanter Stüwern gezahlt werden, nach Ablauf dieser Zeit sollen sich die Parteien "reguleren und holden" nach dem Rentbrief der über die 35 Gulden ausgestellt ist. Der Aussteller siegelt und unterschreibt. up avent Jacobi apostoli

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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