Jacob Krauss zu Ahl verzichtet auf das Erbleihrecht der Bergwerke im Nassau-Usinger Amt Katzenelnbogen, desgleichen auf die sog. Haarmühle mit Zubehör und auf eine Privatforderung in Höhe von 1.129 fl. 6½ Kreuzer an die Pauli‘sche Konkursmasse zu Katzenelnbogen und verspricht, nie in den benachbarten Hessen-Rotenburgischen Landen eine Eisenhütte zu erbauen, während dagegen Fürst Friedrich August von Nassau-Usingen ihm 5.000 fl. bar bezahlt, ihn von der Entrichtung von jährlich 50 fl. für die Ausfuhr von Eisenstein entbindet, gewisse Leistungen an Hessen und die Gemeinde Ergeshausen für ihn übernimmt und u.a. sich auch verbindlich macht, die alte Haarmühler Hütte abzubrechen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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