Äbtissin Salsmena und der Konvent zu Eppinghoven verpflichten sich, dem Kanoniker Heinrich zu Neuss, Sohn des Heinrich Flemming und dessen Bruder eine auf verschiedenen Häuserzinsen in Neuss angewiesene Rente von jährlich 2 Mark, an der auch, gegen eine Zahlung von 20 Mark, des Zweiten Schwester Hermeline, Konventualin des Klosters, beteiligt sein soll.