Der Appellant erklärt, er habe eine Kornrente eingeklagt und von der 1. Instanz zugesprochen bekommen. Er wendet sich dagegen, daß der Appellat statt an das RKG als nach dem Königlichen Stuhl zu Aachen nächsthöhere Instanz an die jül. Räte und Kommissare appelliert und daß diese sich gegen seine Einwände für zuständig erklärt und dann seine Forderung abgewiesen hatten. 29. Aug. 1541 geschärfte Compulsoriales, nachdem die Vorinstanz die Herausgabe der Acta priora verweigert hatte.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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