Der Ulmer Bürger Johann Strölin von Böfingen [Stadt Ulm] verkauft seinem Vetter Peter Strölin, auch Bürger zu Ulm, den Halbteil seines Sitzes in Böfingen mit allen zugehörigen Gebäuden und Grundstücken sowie den Halbteil seiner Äcker in Boppenreute ("Bobbenru/e/tty") [abgegangen Stadt Ulm]. Dafür hat er von dem Käufer 1.500 rheinische Gulden erhalten.