Jakob Widenmann, ansässig in Westerstetten [Alb-Donau-Kreis], verkauft Johann Walter Ehinger von Balzheim [Alb-Donau-Kreis], Sebastian Fingerlin und Daniel Neubronner, derzeit Pfleger und Verwalter des Almostenkastens in Ulm, einen jährlichen Zins in Höhe von 5 Gulden Ulmer Währung für den Almosenkasten. Dafür hat er von den Käufern 100 Gulden erhalten. Als Unterpfand für die fristgerechte Entrichtung des Zinses setzt er dem Almosenkasten seine Selde in Westerstetten mit Haus, Hofstatt, Stadel und Garten, die dem Benediktinerkloster Elchingen [Oberelchingen Gde. Elchingen/Alb-Donau-Kreis] zinspflichtig ist, sowie zwei Krautgärten, die dem Pfarrer zu Westerstetten zinspflichtig sind, und ein Stück Acker, von dem lediglich der Zehnt zu entrichten ist, ein. Bei Säumnissen in der Entrichtung des Zinses können sich die Almosenpfleger an diesen Pfändern schadlos halten. Jakob Widenmann und seine Erben können den Zins gegen Rückzahlung der dafür bezahlten Summe ablösen, wobei eine Kündigungsfrist von einem halben Jahr einzuhalten ist. Unter Einhaltung derselben Frist können auch die Almosenpfleger die Rückzahlung der 100 Gulden verlangen. Der Amtmann Martin Stump und die Richter des Gerichts zu Westerstetten bestätigen, dass die als Pfand eingesetzten Güter einen Verkaufswert von mindestens 300 Gulden haben.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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