Werden.-Johann zu Scheven macht bekannt, dass ihn Abt Benedikt laut wörtlich inserierter Urkunde nach dem Tod des Vaters Friedrich mit dem Gut zu Scheven im Kirchspiel Born belehnt hat unter der Bedingung, daß er auf Anfordern ein rittermäßiges Sattelpferd bereithalten wird. Er hat gehuldigt im Beisein von Ernst Josef Wasserforth, Sekretär und Registrator des Abts und Johann Heinrich Nessel, Richter der Herrlichkeit Byfang. - Or., Unterschrift