Erzbischof Friedrich [IV.] von Salzburg weist das Kloster Seeon an, den Anordnungen des Kardinalpriesters und Legaten des apostolischen Stuhls in Deutschland Nikolaus [von Kues] zur Observanz der Ordensregeln (observantia regularii) in den Klöstern der Diözese Salzburg Folge zu leisten und eine weitere Anweisung bezüglich der Einkünfte (collationen und pensionem) von Privatpersonen, welche dem Kloster in Kopie zugegangen ist, einzuhalten. S: Erzbischof Friedrich IV. von Salzburg

Vollständigen Titel anzeigen
Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Loading...