"Ernewerung der Geistlichen Verwaltung zu Canntstatt. Der erste Theil."
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 102/18 Bd. 42
H 6 Nr. 7, 1055
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 102/18 Geistliche Lagerbücher: GV Cannstatt
Geistliche Lagerbücher: GV Cannstatt >> 1. Bände
1582-1584, Nachträge bis 1701
Pfründen: Pfarr zu Cannstatt, St. Wendels- und St. Nikolauspfründe dortselbst - Pfarr zu Ufkirchen, St. Johanneskaplanei dortselbst - Pfarr zu Altenburg, Frühmess dortselbst - Unser Frauenpfründe, Hl. Kreuzpfründe und Zwölfbotenpfründe zu Cannstatt.
Renovationsbefehl durch Herzog Ludwig zu Württemberg.
Kollatur und Lehenschaft - kleiner Zehnt - Weinzehnt - eigene Güter - Pfarrcorpus - ewig unablösige verbriefte und unverbriefte Hellerzinse - ewig unablösiger Urbar Leihungs- und Lösungszins - ablösige verbriefte Hellerzinse - ablösiger Bodenzinswein - jährlich unablösiges Geflügel - jährliche Landachtfrüchte nach der Zelg - großer Fruchtzehnt - Heuzehnt - ewig unablösige Früchte - ewig unablösiger Wein - jährlicher Pfeffer - teilige Weingärten - einzechtige Güter.
Notizen:
Ablösungsvermerk: Bl. 99.
Vermerk über doppelte Verzeichnung einer Wiese und eines Baumgartens: Bl. 199.
Vermerk über Aufteilung des Kapitals für einen ablösigen Zins: Bl. 532.
Reskripte:
Renovationsbefehl 1581: Bl. 4v.
Zehntanteilkauf 1599: Bl. 5v.
Renovationsbefehl durch Herzog Ludwig zu Württemberg.
Kollatur und Lehenschaft - kleiner Zehnt - Weinzehnt - eigene Güter - Pfarrcorpus - ewig unablösige verbriefte und unverbriefte Hellerzinse - ewig unablösiger Urbar Leihungs- und Lösungszins - ablösige verbriefte Hellerzinse - ablösiger Bodenzinswein - jährlich unablösiges Geflügel - jährliche Landachtfrüchte nach der Zelg - großer Fruchtzehnt - Heuzehnt - ewig unablösige Früchte - ewig unablösiger Wein - jährlicher Pfeffer - teilige Weingärten - einzechtige Güter.
Notizen:
Ablösungsvermerk: Bl. 99.
Vermerk über doppelte Verzeichnung einer Wiese und eines Baumgartens: Bl. 199.
Vermerk über Aufteilung des Kapitals für einen ablösigen Zins: Bl. 532.
Reskripte:
Renovationsbefehl 1581: Bl. 4v.
Zehntanteilkauf 1599: Bl. 5v.
597 Bl.
Folio (Höhe x Breite)
Amtsbücher, Register und Grundbücher
Genetische Stufe: Abschrift
Schreiber/Renovator/Rechner: Johann Bauhoff, Bürger zu Cannstatt und verordneter Renovator der Verwaltung dortselbst
Einband: geprägter Ledereinband über Holzdeckeln (beschädigt), 2 Metallschließen abgegangen
Schreiber/Renovator/Rechner: Johann Bauhoff, Bürger zu Cannstatt und verordneter Renovator der Verwaltung dortselbst
Einband: geprägter Ledereinband über Holzdeckeln (beschädigt), 2 Metallschließen abgegangen
Altenburg
Bad Cannstatt : Stuttgart S
Fellbach WN
Hedelfingen : Stuttgart S
Hofen : Stuttgart S
Obertürkheim : Stuttgart S
Rotenberg : Stuttgart S
Schmiden : Fellbach WN
Stuttgart S
Uffkirch, abgeg. bei Stuttgart S
Uhlbach : Stuttgart S
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:19 MEZ
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