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Bingen: Leihbrief über die von dem Stift zu Bingen an Meister Petern v. Ingelheim erblich verliehene Badestube und Haus bei der Judenporten für ne...
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Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 2 Orte, Buchstabe B >> 2.9 Bingen
1435 Mai 4
Bingen, Stift
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1435 4. Mai
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Bingen: Leihbrief über die von dem Stift zu Bingen an Meister Petern v. Ingelheim erblich verliehene Badestube und Haus bei der Judenporten für neun und zwanzig Pfund Heller und zehn Schillinge Heller
Judaica 17/260: Vogt Reinholt Heupte, Richter Herman Hebel und die Schöffen zu Bingen bekunden, daß vor ihnen Dekan Konrad von Nieder-Weisel, Stiftsherr Fritz von Alsenz sowie die Vikare Siegfried Bernhard und Johann Ockenheim, [alle] vom Stift [St. Martin] in Bingen, dem Meister Peter von Ingelheim und dessen Ehefrau Anna ihre Badstube an der Judenpforte gegen einen jährlichen Zins von 4 Pfund Heller und anderen Leistungen in Erbleihe gegeben haben. - Datierung: 1435 Mai 4 - Originaldatierung: die quarta mensis maii - Formalbeschreibung: Pergament, Ausfertigung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.