Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet gegenüber seinen Amtleuten und Untertanen, dass die Stadt Friedberg in der Wetterau "von lang jaren" durch Krieg und Unfall in Schulden und Schäden geraten sei, die sie aus eigener Kraft nicht bezahlen könne. Die Stadt hat über den Burggrafen und die Gemeiner der Burgmannschaft zu Friedberg vom Pfalzgrafen die Bewilligung erhalten, im Fürstentum der Pfalz in Angelegenheiten wegen ihrer gemeinen Schulden sicher zu wandeln. Kurfürst Philipp befiehlt den Seinen, dass sie die von Friedberg, wenn sie in solcherlei Angelegenheiten unterwegs und tätig sind, für 10 Jahre unter Vorbehalt des Widerrufs schirmen und geleiten, wenn sie darum ersuchen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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