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Die Räte der Regentin und Vormünderin Elisabeth Dorothea Landgräfin von Hessen-Darmstadt unterscheiden in der Spoliensache des Stifts Wetzlar gegen Johann Ludwig Seipp, Amtsverweser zu Homburg an der Ohm, wegen der Stiftsgefälle zu Großen-Linden, dass der Beklage sie zu Ungebühr erhoben hat.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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