Die Räte der Regentin und Vormünderin Elisabeth Dorothea Landgräfin von Hessen-Darmstadt unterscheiden in der Spoliensache des Stifts Wetzlar gegen Johann Ludwig Seipp, Amtsverweser zu Homburg an der Ohm, wegen der Stiftsgefälle zu Großen-Linden, dass der Beklage sie zu Ungebühr erhoben hat.