Nachdem am 22. November 1797 Christina Bommers, Witwe des Peter Schmitz zu Willich, die Haushaltung an ihren Sohn Friedrich Schmitz abgegeben hat und Petronella und Maria Sybilla Schmitz ihre Anteile am elterlichen Haus mit Zubehör und Ländereien ebenfalls an ihren Bruder Friedrich abgetreten haben, wobei jedoch dem minderjährigen Johann Peter Schmitz, Sohn des Andreas Franz Schmitz, seine Be¬sitzansprüche vorbehalten worden sind, wird zwischen dem nunmehr großjährigen Johann Peter Schmitz und dessen Oheim Friedrich Schmitz der folgende Vertrag ahgeschlossen: 1. Johannes Peter Schmitz überträgt seinem Oheim Friedrich Sybilla Schmitz und dessen (künftiger) Ehefrau Sybilla Catharina Buscher den ihm zustehenden Anteil am Schmitzhaus binnen Willich mit den dazugehörigen Gebäuden und der Brau- und Brenne rei, den 30 Morgen Land und 3 Morgen Busch, sämtlich in der Gemeinde Willich gelegen, der beweglichen Habe (Getreide) samt Pferden, Kühen und sonstigem Viehzeug, und seine Ansprüche am Willicher Mühlenanteil der Familie Schmitz. 2. Die benannten Grundstücke und das Gereide sind auf 6860 Reichstaler geschätzt worden; doch weil im Ehevertrag zwischen Peter Schmitz und Christina Bommers vom 6. April 1759 vereinbart worden ist, daß die Kinder aus erster und zweiter Ehe in Bezug auf das väterliche Vermögen gleichgehalten werden, die Kinder aus erster Ehe ihr mütterliches Vermögen aber für sich beziehen sollen, wird die folgende Summe, die die Witwe Christina Schmitz aus ihrem aus Bommershof erhaltenen Erbteil an väterlichen Schulden (also für Peter Schmitz) abbezahlt hat, vom Gesamtwert (6860 Reichstaler) abgezogen, damit sie den Kindern aus zweiter Ehe, Friedrich und Sybilla Schmitz, zugutekommt: an die Willicher Armenprovisoren 400 Reichstaler. an Johann Henrich Gerffers 825. an Johann Schmitz oder Alper 215. gesamt 1440 Reichstaler. Von der Restsumme (5420 Reichstaler) soll Johann Peter Schmitz als Kinder-Anteil ein Viertel, also 1355 Reichstaler erhalten und zwar zu folgenden Terminen: 15 Reichstaler am 21. Brumaire des Jahres 9 (Martini oder 11.11.1800). 450 Reichstaler am 20. Brumaire des Jahres 11 (Martini oder 11.11.1802). 445 Reichstaler am 21. Brumaire des Jahres 13 (Martini oder 11.11.1804). 3. Johann Peter Schmitz verpflichtet sich, aus diesem Anteil an seine Großmutter Christina Bommers zeit ihres Lebens 3% als jährliche Rente zu zahlen. Bleiben die Zahlungen aus, kann die Witwe Schmitz sich am Anteil des Johann Peter Schmitz schadlos halten. 4. Johann Peter Schmitz erklärt sein Einverständnis zu der Aussteuervereinbarung, die zwischen seiner Großmutter, seinem Oheim und Muhmen (am 22. Nov. 1797) getroffen worden ist. Nach dem Tod der Großmutter soll das in diesem Kontakt nicht einbegriffene Vermögen gemäß dem Heiratsvertrag vom 6. April 1759 verteilt werden. Abschr. Pap. o.D. (Exemplar der Christina Bommers)

Vollständigen Titel anzeigen
Kreisarchiv Viersen
Objekt beim Datenpartner
Loading...