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Der Knappe Bertold von Ascheberg (Asscheberghe) bekundet, daß Bischof Ludwig von Münster ihm seine Zehntgüter (bona decimalia dicta teghetgud) in Arup (Adorpe) samt Zubehör für 40 Mark münsterischer Pfennige als Burglehen in Wolbeck (Waldbeke), wo Bertold seinen Wohnsitz nehmen wird, übertragen hat. Bischof und Kirche können die Güter jederzeit gegen die genannte Geldsumme zurücknehmen, die dann zum Erwerb anderer Güter zu verwenden ist, welche Bertold als Burglehen erhalten wird. Dieser verspricht, mit einer jährlichen Rente von 4 Mark aus den genannten Gütern zufrieden zu sein. Er darf diese außerdem nicht durch Holzeinschlag oder anderswie verschlechtern. Siegelankündigung Bertolds. feria tercia post festum beati Jacobi apostoli

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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