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Wolf von Lautter (Laütter), Fuldaer Oberschultheiß in Hammelburg,
bekundet für sich und seine Erben, dass er seinem Herrn Balthasar [von
Dernbach]...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1601-1610
1604 Oktober 25
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel in Holzkapsel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geschehen zu Fulda Montags den funffundtzwantzigsten Octobris nach unsers lieben Herren und Seligmachers geburtt im sechtzehen hundert undt viertten jahre
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Wolf von Lautter (Laütter), Fuldaer Oberschultheiß in Hammelburg, bekundet für sich und seine Erben, dass er seinem Herrn Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, nach reiflicher Überlegung und in Übereinstimmung mit geistlichen und weltlichen Rechtsbestimmungen wie auch nach Gewohnheitsrecht, seine adelige Behausung und seinen Burgsitz in Mittelkalbach mit allen Rechten und allem Zubehör in Form eines Erbkaufs verkauft hat. Zu diesem Besitz gehören Gärten, Scheunen, Ställe, Äcker, Wiesen unterschiedlicher Größe, Waldflächen mit Grund und Boden; auf diesem Besitz liegen die zugehörigen Rechte des Frondiensts, Handlohn, Besthaupt, bestimmte Strafen und Bußen, das Jagdrecht, das Fischrecht sowie weitere Gewohnheitsrechte. Über diese Besitzungen und Rechte hat Wolf von Lautter eigenhändig ein Erbregister angefertigt, es besiegelt und unterschrieben. Das Erbregister hat er dem Abt von Fulda übergeben. Die Verkaufssumme beläuft sich auf 8000 Gulden, der Gulden gerechnet zu 42 Böhmischen [Groschen]; Wolf von Lautter bestätigt den Empfang der Verkaufssumme. Er bekundet weiter, dass die genannte Summe vom Kloster Fulda ohne Einschränkungen und weitere Belastungen an ihn gelangt ist (exception non numeratae pecuniae), woraufhin er dem Abt seinen Besitz mit allen Rechten und Zubehör übergibt. Mit diesem Verkauf sind ausdrücklich nachträgliche Forderungen von seiten des Klosters gegen ihn und seine Erben ausgeschlossen. Seine Hintersassen (undersassen) und Zinspflichtigen (zinßleutte) hat er mit diesem Verkauf von ihren Gelübden und Treueiden entbunden, sie im Gegenzug aber verpflichtet, künftig dem Kloster Fulda gehorsam und dienstbar zu sein. Als erstes sollen die Dienstleute dem Marschall des Klosters gegenüber mit erhobenen Fingern die Treue versprechen. Auf Treu und Glauben und bei seiner adligen Ehre versichert Wolf von Lauter weiter, dass die verkauften Güter frei von anderen Ansprüchen und nicht verpfändet und dass keine Rechtsstreitigkeiten anhängig sind. Für die vom Kaiser geforderte Geldbuße (poenfallß), die gegenüber der Ritterschaft erhoben wird, bittet er den Abt, sich für seinen Teil (pro mea quota) an ihm schadlos zu halten, weil er sich entsprechend verpflichtet hat. In dieser Sache sollen ihn weder seine Erben schützen, noch irgendein jetzt oder später gültiges kaiserliches oder päpstliches Privileg, keine Reichsordnung und kein Reichsabschied, noch irgendeine andere Freiheit bewahren. Für den Fall, dass die Aufzeichnung über dieses Rechtsgeschäft verlorengeht, hat Wolf von Lauter die Anfertigung eines Vidimus und einer beglaubigten Kopie in Auftrag gegeben. Er teilt weiter mit, dass er den Verkauf in der genannten Form besonders mit Rücksicht auf seine Ehefrau sowie seinen Sohn und seine Tochter getätigt hat, um ihnen einen adäquaten Unterhalt (leibzucht) zu verschaffen. Er versichert nochmals, dass seine Erben auf das verkaufte Gut zukünftig keine Ansprüche erheben werden. Anna Elisabeth von Lautter bekundet ihre Zustimmung zu diesem Rechtsgeschäft zusammen mit ihrem Ehemann, den sie als ihren Vormund (ehevogt) anerkennt. Sie sieht von diesem Verkauf besonders ihr Witwenrecht unberührt. Siegelankündigung. Ankündigung der Unterfertigungen. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Wolff von Lautter propria / Anna Elysebet von Lauter geborn Wylfyn von Sponheym)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Wolf von Lautter
Unterschriften unter der Plica.
Böhmische Groschen werden auch als Prager Groschen bezeichnet.
Datierung nach dem neuen Stil.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.