Der Offizial der Konstanzer Kurie erteilt Dr. Heinrich Neithardt, Domkustos zu Konstanz und Propst des Stifts Bischofszell ("in Episcopali Cella") [Kanton Thurgau/Schweiz], die Erlaubnis, über seine Besitzungen und Güter, soweit es sich nicht um kirchliche Pfründen handelt, testamentarisch verfügen zu dürfen. Die Erlaubnis wird erteilt, nachdem zuvor seine Brüder Gregor Neithardt, Kanoniker des Stifts St. Felix und Regula in Zürich [Schweiz], Ludwig Neithardt, Ammann ("minister") in Konstanz, sowie Matthäus, Heinrich und Hieronimus Neithardt und seine Schwester Barbara Neithardt, Witwe des Konrad Krafft, vor dem Offizial erklärt haben bzw. haben erklären lassen, dass sie dagegen keinerlei Einwände erheben werden und dass sie den testamentarischen Anordnungen ihres Bruders Folge leisten werden. Der Offizial lässt darüber von dem öffentlichen Notar Michael Scriptoris von Meersburg [Bodenseekreis] ein Notariatsinstrument ausfertigen.