Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Klage der Witwe Dr. Goddert Leisting geb. Katharina Holtebur (und Sohn 1618) ./. Wilbrand Plönies zu Ossenbecke wegen einer Grundstücksgrenze und Bebauung eines Grundstücks
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Klage der Witwe Dr. Goddert Leisting geb. Katharina Holtebur (und Sohn 1618) ./. Wilbrand Plönies zu Ossenbecke wegen einer Grundstücksgrenze und Bebauung eines Grundstücks
Enthält: Klage der Witwe Stadtrichter Dr. Goddert Leisting geb. Katharina Holtebur (und Sohn 1618) (vertreten durch Prokurator Bernhard Greving) gegen Wilbrand Plönies zu Ossenbecke, 1618 gewesener Ratsverwandter, wohnhaft an der Salzstraße. 1618 - 1618. Es handelt sich um die Grenze eines Grundstücks und das darauf stehende Sekret (= Abtritt), das an das Haus des Beklagten stößt. Das ganze Grundstück vom Alten Steinweg bis zur Salzstraße gehörte der Witwe Wolter Plonies an der Salzstraße, die am alten Steinweg wohnt; von diesem erhielt einen Teil an der Salzstraße ihre Tochter, die Frau des Philipp Münsterman zum Velthaus; dessen Sohn Berthold heiratete eine Havichhorst, welche jetzt beim Kramerhaus wohnt und das Grundstück dem Dr. Goddert Leisting verkauft hat (um 1590); dieser errichtete (um 1594) darauf ein Hinterhaus; es war wüst. Früher hatten darauf zwei Häuser gestanden, "kleine Häuslein", in denen der Kramer Temmo Bottendrup(vor 60/70 Jahren), der Kleinschnitzler M. Franz Gesa, die Witwe Remmeling und die Witwe Ebbeler und verstorbener Jörgen Krömmel zur Miete gewohnt hatten. Der Hof (jetzt Leistings Grund) und Achterhaus (Hinterhaus) war Pertinenz zu den alten Häusern an der Straße. Dr. Goddert Leisting hat eine Tochter des Franz von Cosfeldt zur Frau gehabt; dieser wohnte in dem jetzigen Leistingschen Hause. Als Zeugen werden vernommen: 1) Wandschneider und Aldermann Johan Lennep, geboren 1554; er ist in seiner Jugend bei einem Herrn Johan Frythof, der bei der Witwe Wolter Plonies gewohnt habe, zum silentio gegangen; der verstorbene Leisting sein Gevatter (= Taufpate). 2) Berndt (Wilbrand) Coesfeldt, über 80 Jahre alt, ist von seinem Vatersbruder (Onkel) Franz Cosfeldt erzogen und dann 13 Jahre im Kloster Weddern Schließer gewesen. Als Zeugen werden 1618 benannt Else Bödding, eine junge Person, jüngst verheiratet, Wilbrand Cosfeldt in Drensteinfurt, Berndt zur Mühlen, vicarius veteris ecclesae et ad S. Servatium, ein junger Herr. Erwähnt werden Herr Johan Remmeling in Ahlen, Lic. Cramerius (der älteste nicht), und der Kanonikus Thyr in Bonn (siehe auch Nr. 55). 1617/18 M. Mathias Fukenbecke (bei Lamberti-Elende), 1618 über 80 Jahre alt (Kleinschnitzler); 1617 Heinrich Hollandt; 1616 Johan Franck, Prokurator, 1618 Notar Bernhard Greving; 1618 Heinrich zum Slade, Prokurator.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.