Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass Albrecht Milling, sein Münzmeister zu Bacharach, dem Engelhard Hauenhut, Bürger zu Bretten, eine Summe Geld schuldig ist. Nach Laut der Schuldverschreibung - die bei Peter von Albig, Ritter und Amtmann zu Bacharach, und dem Bacharacher Zollschreiber Antonius Strack hinterlegt ist - sollte Albrecht zu Pfingsten 200 Gulden und zur jüngsten Frankfurter Herbstmesse weitere 300 Gulden übergeben, was er versäumt hat. Der Pfalzgraf hat mit Albrechts und Engelhards Zustimmung zwischen ihnen nunmehr beredet, dass Albrecht zu jeder Frankfurter Messe 100 Gulden an Engelhard reichen soll, bis die Hauptsumme von 500 Gulden bezahlt ist. Wenn er daran säumig wird, hat er bis zur Überantwortung der vollen Hauptsumme für je 100 Gulden eine zusätzliche jährliche Gülte von 5 Gulden zu geben. Stirbt Albrecht vor Bezahlung der Summe oder wird vertragsbrüchig, sollen Engelhard und seine Erben die Berechtigung erhalten, die Güter des Albrechts und seiner Erben vor den anderen Gläubigern zu belangen und zu pfänden (griffen und die antasten). Kurfürst Friedrich behält sich dabei jedoch vor, dass er selbst der vorrangige Gläubiger des Albrecht bezüglich aller derzeitigen und zukünftigen Verpflichtungen und Schulden bleibt.