Aufzeichnungen und Abschriften in Oberlausitzer und Niederlausitzer Landessachen (1357 - 1708), Bierurbar und andere Privilegien der Sechsstädte, einzelner Landstädte und des Klosters St. Marienthal , Bd. 7a und 7b
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50009 Oberamt/Oberamtsregierung, Nr. 161 (Zu benutzen im Staatsfilialarchiv Bautzen)
50009 Oberamt/Oberamtsregierung
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18. Jh.
Enthält u. a.: 7a: Konfirmation von Privilegien der Stadt Zittau, 1666 (Bl. 2).- Privileg der Stadt Zittau zum Backen, Brauen und Schlachten, 1411 (Bl. 3).- Reskript Wenzels IV. über die Einführung Zittauer Bieres nach Bautzen, 1375 (Bl. 4).- Einfuhr Zittauer Bieres nach Böhmen, 1385 (Bl. 4).- Instruktion Ferdinand II. wegen des Bauens und des Ausschankes in den Sechsstädten, 1615 (Bl. 5-8).- Verbot eines mit der Verleihung der Obergerichtsbarkeit von den Landständen beanspruchten Privilegs zum Malzen, Brauen und Schenken, 1562 (Bl. 8, 33-34).- Konfirmation der nach dem Stadtbrand in Zittau nicht mehr belegbaren Privilegien durch Rudolf II.,1609 (Bl. 8-14).- Konfirmation der Zittauer Privilegien durch Matthias, 1612 (Bl. 14-17).- Konfirmation der Zittauer Privilegien durch Ferdinand II., Johann Georg I. und Johann Georg II., 1622, 1638, 1660 (Bl. 17-33).- Schreiben der Oberlausitzer Landstände an den Landvogt wegen der Biersteuer, 1604 (Bl. 35).- [Biersteuer der Städte, 1605 (Bl. 41-53).- Differenzen zwischen den Landständen und den Städten wegen des Brauurbars und Einsetzung von Kommissionen, 1604-1689 (Bl. 54-216).- Reskript Friedrich August I. über die Eintreibung der Akzise für den Weinschank, Bierschank und Branntweinschank auf dem Lande, 1708 (Bl. 216-217).- Stellungnahme des Dr. Hartmann Pistoris zum Streit über das Braurecht und Schankrecht der Landsassen, 17. Jh. (Bl. 219-283).- Brauwesen und Schankwesen in den Ortschaften des Klosters Marienthal (Bl. 283-343).
7b: Biergeldregister des Klosters Marienthal, 1577 (Bl. 2).- Quittungen über abgeführte Biersteuer, 17. Jh. (Bl. 3-9).- Attestat der Klosterdörfer wegen des Bierschankes, 17. Jh. (Bl. 9-10).- Vergleich zwischen dem Kloster und der Gutsherrschaft auf Leuba wegen des Bierverlages in der Leubaer Schenke, 1659 (Bl. 11-12).- Kaufkontrakt über die abgebrannte Schenke in Königshain, 1647 (Bl. 14-16).- Differenzen zwischen den Klosterdörfern und der Ostritzer Bürgerschaft, 17. Jh. (Bl. 17).- Biersteuerquittungen des Klosterkretschams, 1619 (Bl. 20-23).- Beschwerde des Prokurators Leuber wegen des Musikverbotes in Ostritzer Schenken bei gleichzeitiger Genehmigung in den Klosterdörfern, 1667 (Bl. 23-25).- Genehmigung des Erwerbs von konzessionierten Grundstücken in Ostritz für evangelische Händler und Handwerker, 1667 (Bl. 25).- Privileg Karl IV. für das Kloster zum Brauen und Bierschank in Ostritz, 1357 (Bl. 26).- Reskript Kaisers Matthias gegen das Verbot des Vertriebes Zittauer Bieres in den unter Marienthaler Jurisdiktion stehenden Kretschamen, 1617 (Bl. 26-29).- Untersuchung des Zittau-Ostritzer Bierstreits um dem Absatz in den Klosterdörfern, 1629 (Bl. 30-58).- Bierdifferenzen zwischen den Städten und den Landsassen der Oberlausitz, 1643 (Bl. 58-63).- Vergleiche mit dem Rat zu Bautzen wegen Einführung fremden Bieres in der Seidau, 1671-1694 (Bl. 70-96).- Projekt eines Brauurbars und einer Brauordnung, 1694 (Bl. 96).- Abführung der Biersteuer für den Ausschank bei Hochzeiten, Kindtaufen, Gerichtstagen und anderen Zusammenkünften, 1671 (Bl. 97-99).- Beschwerde der Sechsstädte gegen das Domstift, gegen Untertanen der Klöster Marienstern und Marienthal wegen Errichtung von Brauhäusern, u. a. in Mönchswalde, 1678 (Bl. 99).- Biermeile der Niederlausitzer Städte, 1692 (Bl. 100-113).- Brauurbar der Kamenzer Bürger, 1708 (Bl. 114-116).- Ausmessung der Löbauer Biermeile, 1707 (Bl. 116).- Vorstellungen wegen des Bautzener Biermaßes und des erhöhten Bierpreises, 1694 (Bl. 119-129).- Eintreibung der Biersteuer, 1645-1646 (Bl. 129 -134).- Stellungnahme der Landstände zur doppelten Biersteuer und zu den an die kaiserlichen Truppen abzuführenden Kontribution, 1635-1636 (Bl. 147-178).- Verbotenes Brauen durch die Besitzer der Herrschaft Seidenberg (heute: Zawidów, Polen), 1650 (Bl. 178-179).- Vergleich zwischen den Sechsstädten und den Landsassen der Oberlausitz über das Bierurbar, 17. Jh. (Bl. 180-190).- Reskript wegen Beilegung des Bierstreites zwischen dem Kloster Marienthal und der Stadt Ostritz, um 1630 (Bl. 190-191).
7b: Biergeldregister des Klosters Marienthal, 1577 (Bl. 2).- Quittungen über abgeführte Biersteuer, 17. Jh. (Bl. 3-9).- Attestat der Klosterdörfer wegen des Bierschankes, 17. Jh. (Bl. 9-10).- Vergleich zwischen dem Kloster und der Gutsherrschaft auf Leuba wegen des Bierverlages in der Leubaer Schenke, 1659 (Bl. 11-12).- Kaufkontrakt über die abgebrannte Schenke in Königshain, 1647 (Bl. 14-16).- Differenzen zwischen den Klosterdörfern und der Ostritzer Bürgerschaft, 17. Jh. (Bl. 17).- Biersteuerquittungen des Klosterkretschams, 1619 (Bl. 20-23).- Beschwerde des Prokurators Leuber wegen des Musikverbotes in Ostritzer Schenken bei gleichzeitiger Genehmigung in den Klosterdörfern, 1667 (Bl. 23-25).- Genehmigung des Erwerbs von konzessionierten Grundstücken in Ostritz für evangelische Händler und Handwerker, 1667 (Bl. 25).- Privileg Karl IV. für das Kloster zum Brauen und Bierschank in Ostritz, 1357 (Bl. 26).- Reskript Kaisers Matthias gegen das Verbot des Vertriebes Zittauer Bieres in den unter Marienthaler Jurisdiktion stehenden Kretschamen, 1617 (Bl. 26-29).- Untersuchung des Zittau-Ostritzer Bierstreits um dem Absatz in den Klosterdörfern, 1629 (Bl. 30-58).- Bierdifferenzen zwischen den Städten und den Landsassen der Oberlausitz, 1643 (Bl. 58-63).- Vergleiche mit dem Rat zu Bautzen wegen Einführung fremden Bieres in der Seidau, 1671-1694 (Bl. 70-96).- Projekt eines Brauurbars und einer Brauordnung, 1694 (Bl. 96).- Abführung der Biersteuer für den Ausschank bei Hochzeiten, Kindtaufen, Gerichtstagen und anderen Zusammenkünften, 1671 (Bl. 97-99).- Beschwerde der Sechsstädte gegen das Domstift, gegen Untertanen der Klöster Marienstern und Marienthal wegen Errichtung von Brauhäusern, u. a. in Mönchswalde, 1678 (Bl. 99).- Biermeile der Niederlausitzer Städte, 1692 (Bl. 100-113).- Brauurbar der Kamenzer Bürger, 1708 (Bl. 114-116).- Ausmessung der Löbauer Biermeile, 1707 (Bl. 116).- Vorstellungen wegen des Bautzener Biermaßes und des erhöhten Bierpreises, 1694 (Bl. 119-129).- Eintreibung der Biersteuer, 1645-1646 (Bl. 129 -134).- Stellungnahme der Landstände zur doppelten Biersteuer und zu den an die kaiserlichen Truppen abzuführenden Kontribution, 1635-1636 (Bl. 147-178).- Verbotenes Brauen durch die Besitzer der Herrschaft Seidenberg (heute: Zawidów, Polen), 1650 (Bl. 178-179).- Vergleich zwischen den Sechsstädten und den Landsassen der Oberlausitz über das Bierurbar, 17. Jh. (Bl. 180-190).- Reskript wegen Beilegung des Bierstreites zwischen dem Kloster Marienthal und der Stadt Ostritz, um 1630 (Bl. 190-191).
Oberamt
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.12.2025, 15:25 MEZ
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