Konsens des Rates und Truhenmeisters des Ritterschaftsortes Steigerwald für Christoph Sigmund von Seckendorff zu Sugenheim zur Abtretung seines steuerbaren Untertans in Hohlweiler an den Fürsten Ferdinand zu Schwarzenberg, dann für Johann Joachim v. Seckendorff auf Stübach zur Übernahme der betreffenden Steuer auf seine Untertanen zu Stübach.

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Staatsarchiv Nürnberg