Berufungssache des Bernhard Roisman und des Dietrich Schreiber, Kläger ./. Bernhard Marquarding am Fischmarkt. Kläger verlangen Rückzahlung des Kaufpreises von Leinsamen, der schlecht war. Ihr Anspruch ist dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt worden. Es handelt sich jetzt um die Höhe.