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Die preußische Mädchenschulreform
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B Rep. 235-03 Allgemeiner Deutscher Lehrerinnen-Verein (ADLV)
B Rep. 235-03 Allgemeiner Deutscher Lehrerinnen-Verein (ADLV) >> 02. Sachakten >> 02.06. Höhere Mädchenschule, Preußische Mädchenschulreform
1907 - 1910
Enthält u.a.: Die neue Statistik der preußischen höheren Mädchenschulen, in: Die Frau, April 1910 (23/1).- Die kommunale Verwaltung der öffentlichen höheren Mädchenschulen in Preußen, Schriften des preußischen Zentralverbandes für die Interessen der höheren Frauenbildung, Berlin, o.J., 12 S. (23/3).- Die Gegner der weiblichen Leitung öffentlicher Mädchenschulen und ihre Kampfesweise. Im Auftrag des Berliner Lehrerinnenvereins zusammengestellt von Gertrud Bäumer, Separatdruck aus der Monatsschrift "Die Frau", Heft 5, 1911, 15 S. (23/4).- Zeitschrift für Jugendwohlfahrt, Heft 1, Januar 1909, darin: Gertrud Bäumer, Die soziale Bedeutung der Mädchenschulreform, S. 14-22 (23/6).- Bericht über die Ausschuss-Sitzung des Zentralverbandes zur Durchführung der preußischen Mädchenschulreform, Sonnabend den 19. Februar [1910] im Lyceum-Club Berlin (23/7-9).- Bericht über die 21. Hauptversammlung des Deutschen Vereins für das höhere Mädchenschulwesen in Stettin vom 4. bis 8. Oktober 1909, hrsg. unter Schriftleitung von Auguste Sprengel vom engeren Ausschuss, Sonderabdruck aus dem VIII. Jahrgang der "Frauenbildung", Leipzig 1910, 59 S. (23/10).- Verschiedene Zeitungsausschnitte aus "Die Frau", Juli 1908 (23/11-23/25).- Helene Lange, Die sogenannte Frauenschule, in: Die Frau, 14. Jg., Heft 12, September 1907, S. 705-712 (23/26).- Erklärung des Vereins der Direktoren an preußischen öffentlichen höheren Lehranstalten für Mädchen, beschlossen auf einer a.o. Versammlung am 5. Oktober 1908 in Berlin betreffend Neuordnung des Mädchenschulwesens, 2 S. (23/27).- Gertrud Bäumer, Die preußische Mädchenschulreform, in: Neue Bahnen, Organ des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins, 43. Jg., Nr. 18, 15.09.1908, S. 137-139 (23/31) und Nr. 19, 01.10.1908, S. 147-149 (23/38).- Einberufung einer Versammlung der preußischen Zweigvereine des ADLV zum Thema "Die Bestimmungen über die Neuordnung des höheren Mädchenschulwesens" am 3./4. Oktober 1908 in Berlin, in: Die Lehrerin in Schule und Haus, Organ des ADLV, hrsg. Marie Loeper-Housselle, 24. Jg., Nr. 52, 26.09.1908 (23/33), mit Resolution der Versammlung (23/49) und Stellungnahme (Pressemitteilung, 23/50).- Gertrud Bäumer, Die Neuordnung des höheren Mädchenschulwesens in Preußen, 24. Jg., 1908, S. 1497-1502 (23/34).- Dies., Die Neuordnung des höheren Mädchenschulwesens in Preußen unter sozialen Gesichtspunkten, in: Concordia, Zeitschrift der Zentralstelle für Volkswohlfahrt, 15. Jg., Nr. 19, 01.10.1908, S. 391-394 (23/37).- Verschiedene Artikel in: Neue Bahnen. Organ des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins, 43. Jg., Nr. 19., 01.10.1908 (23/38-23/43).- Helene Lange, Die preußische Mädchenschulreform, Sonderabdruck aus der Monatsschrift "Die Frau", Oktober 1908, 20 S. (23/44).- Dies., Die Neuordnung des Mädchenschulwesens in Preußen, in: Internationale Wochenschrift für Wissenschaft Kunst und Technik, hrsg. Paul Hinneberg, 2. Jg., Nr. 40, 03.10.1908, S. 1257-1270 (23/45).- Bernhard Irmer, Die Neurordnung des höheren Mädchenschulwesens in Preußen, in: ebd., Nr. 41, 10.10.1908, S. 1281-1292 (23/46).- Marie Martin, Der Kulturkampf um die Frauenbildung. Ein Beitrag zur "Mädchenschulreform", in: ebd., Nr. 48, 28.11.1908, S. 1509-1520 (23/48).- Adolf Harnack, Die Neuordnung des höheren Mädchenschulwesens in Preußen, in: ebd., Sonderabdruck, 14.11.1908, 10 S. (23/47).
Archivale
Microfilm/-fiche: MF-Nr. 1636-1639
Bemerkungen: Mehrfachdigitalisierung von 23/11-23/25, 23/26, 23/33, 23/34, 23/37, 23/38-23/43 und 23/44.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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