Johannes Briegel, Kanoniker des Stifts Haug in Würzburg, Matthias Kind, Scholaster des Stifts Neumünster in Würzburg, Georg Marquart, Schreiber des Landgerichts zu Würzburg, und Martin Nachtigall, Prokurator am Landgericht zu Würzburg, beurkunden: Als von beiden Parteien bestellte Schiedsrichter haben sie einen Streit zwischen Abt Konrad [Herloch], Prior und Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg auf der einen Seite sowie Abt Johannes [Streuber], Prior und Konvent des Stifts Oberzell wegen einer Behausung in Veitshöchheim entschieden. Das Haus mit seinen Zugehörungen soll weiterhin ein Gut bilden. Dazu gehört auch eine angrenzende Hofstatt, die dem Stift Oberzell zinspflichtig ist. Von dem Gut soll ein Schöffe an das Gericht zu Veitshöchheim abgestellt werden. Das Recht zur Verleihung des Gutes steht ausschließlich dem Abt des Klosters St. Stephan zu. Von dem dabei anfallenden Handlohn soll er aber die Hälfte dem Stift Oberzell überlassen. Kloster und Stift erhalten von dem Gut ihre hergebrachten Abgaben und Zinsen. Gescheen vnd geben am sambsztag sant Pauls des heyligen zwolffbotten beckerung tag 1511. Aussteller: Johannes Briegel, Matthias Kind, Georg Marquart und Martin Nachtigall. Empfänger: Kloster St. Stephan

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Staatsarchiv Würzburg
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