Des Druthers Witwe, Drutmann und Elsa, ihre Kinder, alle von Östringen, nehmen den Vergleich vom 26. August diesen Jahres mit Konrad von Dürkheim an. Zugleich gelobt der Schlächter Berthold von Östringen, Stiefsohn der Witwe, auf den genannten Hof zu Östringen keinerlei Ansprüche zu erheben und nach dem Tod der Witwe nur sein gesetzliches Erbrecht geltend zu machen.