Wilhelm Reinhard von Clout zu Lauersfort macht bekannt, daß Abt Hugo ihn auch zugunsten seiner Schwestern zu Dienstmannsrecht mit dem Haus und der Wohnung Lauersfort, mit dem Ackerland im Feld von Aswinckel, dem Heiserichsgut zu Aswinckel samt Zubehör, dem Gut Steigen samt Zubehör, dem Land im Capelschen Feld, dem Hof Ingenhave, dem Gut upm Vorste, dem Busch Frietholz, dem Gut Titinghove, dem Marschallsgut zu Rumein, dem Gerlingsgut und dem Gut Bredde bei Upfluine und dem Gut Hoffschehoff belehnt hat. Der Abt hat ihn weiter zu Mannlehenrecht mit dem Hof Perbach und dem Erbe im Vinne belehnt. Er hat gehuldigt. Wenn er ohne männliche Leibeserben stirbt, sollen die Mannlehengüter, die an sich heimfallen würden, an seine Schwestern Liffard und Adelheid gehen. Anwesend waren Lic. iur. Hermann Huls und Johann Borken, Rentmeister in Asterlagen. - Es siegelt der Aussteller.