Zwischen Philipp Dietrich Speth von Zwiefalten zu Hettingen und Gammertingen und dem Wilhelm Dietrich Speth von und zu Zwiefalten dem Markt wird durch den Unterhändler Ulrich Vischer, Schultheiß zu Veringen an der Lauchert, ein Vergleich aufgestellt: 1) Der "Mißverstand" zwischen den Parteien soll aufgehoben sein 2) Herr Jakob Memminger, Pfarrer zu Zwiefalten dem Markt, soll dem Junker Wilhelm Dietrich Speth die priesterlichen Dienste nicht verweigern 3) Hans Vischer, gewesener Schulheiß zu Hettingen, jetzt wohnhaft zu Zwiefalten dem Markt, war durch seine Mißhandlung des Philipp Dietrich Speth einer Geldstrafe verfallen, die ihm aber auf die Fürsprache des Wilhelm Dietrich Speth erlassen wurde. Hans Vischer darf ungehindert mit seinem Hab und Gut von Hettingen abziehen und soll in Zukunft Wilhelm Dietrich Speth Gehorsam und Dienste leisten. Doch seine Kinder aus seiner Ehe mit der verstorbenen Katharina Faulerin bleiben weiterhin in der Leibeigenschaft Philipp Dietrich Speths
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Zwischen Philipp Dietrich Speth von Zwiefalten zu Hettingen und Gammertingen und dem Wilhelm Dietrich Speth von und zu Zwiefalten dem Markt wird durch den Unterhändler Ulrich Vischer, Schultheiß zu Veringen an der Lauchert, ein Vergleich aufgestellt: 1) Der "Mißverstand" zwischen den Parteien soll aufgehoben sein 2) Herr Jakob Memminger, Pfarrer zu Zwiefalten dem Markt, soll dem Junker Wilhelm Dietrich Speth die priesterlichen Dienste nicht verweigern 3) Hans Vischer, gewesener Schulheiß zu Hettingen, jetzt wohnhaft zu Zwiefalten dem Markt, war durch seine Mißhandlung des Philipp Dietrich Speth einer Geldstrafe verfallen, die ihm aber auf die Fürsprache des Wilhelm Dietrich Speth erlassen wurde. Hans Vischer darf ungehindert mit seinem Hab und Gut von Hettingen abziehen und soll in Zukunft Wilhelm Dietrich Speth Gehorsam und Dienste leisten. Doch seine Kinder aus seiner Ehe mit der verstorbenen Katharina Faulerin bleiben weiterhin in der Leibeigenschaft Philipp Dietrich Speths
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 173/174 T 2 {52}
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 173/174 T 2 Herrschaft Gammertingen-Hettingen: Urkunden
Herrschaft Gammertingen-Hettingen: Urkunden >> 1. Urkunden
1579 November 28
Urkunden
Siegler: Philipp Dietrich Speth; Wilhelm Dietrich Speth
Vermerke: Abschrift 17. Jh. in: Repert. VII, A 8 a Nr 1, S. 116 f (Pak 3)
Vermerke: Abschrift 17. Jh. in: Repert. VII, A 8 a Nr 1, S. 116 f (Pak 3)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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03.04.2025, 13:40 MESZ
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