Landesbauamt Lemgo (Bestand)
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L 102 B Lemgo
Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik) >> 1. Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe >> 1.1. Land Lippe (bis 1947) >> 1.1.2. Verwaltung, Justiz >> 1.1.2.5. Wirtschafts-, Kataster- und Bauverwaltung >> 1.1.2.5.4. Bauverwaltung
(1835) 1874-1934
Straßen- und Wegebau einschließlich Brücken (1835) 1874-1934 (211); Hochbau, Schul- und Pfarrbauten, Elektrizitätswerk Oerlinghausen, Hauptsteueramt Lemgo, Kinderheilanstalt Salzuflen 1877-1932 (13); Wasserbau 1892-1933 (4).
Bestandsgeschichte: 1895 fürstliche Bauämter Blomberg, Detmold und Lemgo aus den bisherigen gleichnamigen Baukreisen der Bauabteilung der Regierung gebildet, zuständig für Hoch-, Tief- und Wasserbauangelegenheiten; 1918 "Landesbauämter", ohne Domanialbauangelegenheiten; 1932 Landesbauamt Blomberg aufgelöst, Detmold und Lemgo sind für die gleichnamigen Kreise zuständig; 1934 Landesbauamt Lemgo aufgelöst; 1938 Teilung des verbliebenen Amtes Detmold in Landeshochbauamt, zuständig für alle Hochbauangelegenheiten, und Landesbauamt für Straßenbau, das bis 1953 für Straßenbauten und deren Unterhaltung in Lippe zuständig bleibt.
Form und Inhalt: Einleitung
Behördengeschichte
Am 30.März 1895 wurden die drei Baukreise Blomberg, Lemgo und Detmold in Fürstliche Bauämter umbenannt (Amtsblatt für das Fürstentum Lippe Nr. 28, vom 6. April 1895). Zum Aufgabenbereich der Ämter gehören außer den Wegebauten auch die Hoch- und Wasserbauten. Sie waren bis 1934 der Regierungs-Bauabteilung unterstellt. Die Verwaltungseinteilung von 1892 [?] überdauert das Ende des Fürstentums, unter Umbenennung der Fürstlichen Bauämter in Landesbauämter, und bleibt bis 1924 erhalten. Die Bauten der Domänen- und Forstverwaltung werden von 1918 bis 1. Februar 1924 von der Domanialbauverwaltung und von da ab von der Landesbauverwaltung verwaltet. Zu den Kompetenzen der Landesbauverwaltung gehören neben der Ausführung und Beaufsichtigung der staatlichen Hochbauten der Neu- und Umbau sowie die Unterhaltung der Landesstraßen. In den Jahren 1925-1929 werden zur Behebung der Arbeitslosigkeit größere Notstandsarbeiten durch Neu- und Umbauten von Hauptdurchgangsstraßen von ihr durchgeführt.
Mit dem Landesbauamt Detmold ist die Regierungs-Bauabteilung eng verbunden. Paul Böhmer, Landbaumeister am Bauamt Detmold seit dem 1.10.1889 und Regierungsbaurat seit 1.7.1895, wird am 7.12.1918 auf Wunsch des Demobilmachungskommissars zu seiner Tätigkeit als Leiter der Bauabteilung der Regierung auch die Leitung der Abteilung (wohl ebenfalls Regierungsabteilung) Landesbauamt Detmold übertragen (L 75 IV 18 a Nr. 2). Ab wann das Landesbauamt Regierungsabteilung ist, lässt sich nicht ermitteln.
Nach Böhmers Pensionierung (1924) übernimmt Walter Bruer, vom 1.6.1920 bis 2.1.1934, als Regierungsbaurat und zuletzt als Oberregierungs- und Baurat die leitenden Geschäfte des Bauamts Detmold und die damit verbundenen Geschäfte der Regierung, Bauabteilung.
Die Personalunion zwischen Regierungs-Bauabteilung und Bauamt Detmold tritt in den Jahren 1924 - 1934 verstärkt auf. Grund dafür kann einmal gewesen sein, dass Böhmer 1924 bei seiner Versetzung in den Ruhestand schon ziemlich alt gewesen ist und die Leitung der Geschäfte nicht mehr fest in der Hand hatte.
Etwa zu dieser Zeit wird über die Aktenführung der Bauabteilung geklagt. Die Personalabbauverordnung wird dazu beigetragen haben, dass die Geschäfte beider Abteilungen vereint blieben, aber nun unter einem energischen Verwaltungsfachmann, der beide Abteilungen straff unter sich vereinigt, was wiederum eine Trennung nach Provenienzen unmöglich macht.
Der Bestand L 80 IV [jetzt: L 80.22] Regierung, Bauabteilung, der Struktur und dem Inhalt nach dem Bestand L 102 A gleich, muss daher für die kritische Zeit 1924 - 1934 immer zur Benutzung herangezogen werden.
Die Regierung, Bauabteilung, ist laut Präsidialerlass vom 20. September 1928 - Nr. 8693 2 Aug. - zuständig für Baupolizei, Fluchtlinien, staatliche Gebäude, Landstraßen und Kommunalwege, Eisenbahn, Baustoffe, Elektrizität, Verkehr, Weserufer, Eichwesen, Blitzableiter, Baustoffverwaltung, Dampfkessel, Schornsteinfeger, staatliche Autos.
1932 ist die Bauabteilung bei der Abteilung I der Regierung, sie ist jetzt zuständig für Landesplanung, Fluchtlinien, Eisenbahn, Straßenbahn, Baustoffe, Elektrizität, Verkehr, Weserufer, Eichwesen, Blitzableiter, Baustoffverwaltung, Dampfkessel, Schornsteinfeger, aber nicht mehr für das Straßenwesen. Das lässt vermuten, dass dieser Aufgabenbereich an das Landesbauamt Detmold abgegeben wird. Laut eben erwähntem Präsidialerlass liegt es im Ermessen der Regierung, Bauabteilung, welche Kompetenzen sie den Bauämtern Blomberg und Lemgo zubilligt.
Im Zuge der Umorganisation der Landesbauverwaltung wird zum 1. April 1932 das Landesbauamt Blomberg aufgelöst. Die Grenzen der verbleibenden Landesbauämter Detmold und Lemgo decken sich mit den Kreisgrenzen. Ausnahme ist der Bezirk Oerlinghausen, wo die Landesstraße bis zur Landesgrenze vom Landesbauamt Detmold unterhalten wird. (Staatsanzeiger für das Land Lippe 1932 Nr. 12). Eine Karte mit Eintragung der Bauamtsgrenze befindet sich in L 75 IV 18 a Nr. 2.
15.5.1934 erfolgt die Auflösung des Landesbauamts Lemgo, dessen Akten in das Landesbauamt Detmold abgegeben werden. Am 28.12.1938 wird das Landesbauamt Detmold in Lippisches Hochbauamt und das Landesbauamt für Straßenbau in Landesbauamt umbenannt, eine Regelung, die bis 1945 bestehen bleibt.
Die Straßenbauverwaltung des Landes Lippe wird 1945 durch die Militärverwaltung der Provinzialverwaltung unterstellt. Das Landesbauamt Detmold hat allerdings zumindest die Landstraßen I. Ordnung auftragsweise für das Land NRW als Rechtsnachfolger des Landes Lippe weiterverwaltet; denn die beiden lippischen Kreise Detmold und Lemgo haben dem Provinzialverband nicht angehört. Seit dem 12. Mai 1953 (Landschaftsverbandsordnung) untersteht die lippische Straßenbauverwaltung dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, einer Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts.
Es ist zu zitieren: L 102 B Lemgo Nr.
Detmold, 30.01.1980
gez. Buchholz
Im Zuge der Digitalisierung der Findmittel wurde das maschinenschriftliche Findbuch aus dem Jahr 1980 in V.E.R.A. abgeschrieben.
Detmold, im Februar 2009
gez. Wolfgang Seemund
Die Nrn. 216 - 219 wurden bei der Verzeichnung des Zug. 59/1972 (vom Kreis Detmold) zunächst den Beständen Regierung/Bauabteilung (L 80.22) und Wasserwirtschaftsamt Minden, Außenstelle Detmold (D 5 A) zugeordnet, bei deren Verzeichnung dann als Akten des vorliegenden Bestandes erkannt.
Detmold, 26.10.2009
gez. Arno Schwinger
Die Nr. 220 wurde bei der Verzeichnung zunächst dem Bestand Regierung/Bauabteilung (L 80.22) zugeordnet, bei deren Verzeichnung dann als Akte des vorliegenden Bestandes erkannt.
Detmold, 17.12.2013
gez. R. Schumacher
Bestandsgeschichte: 1895 fürstliche Bauämter Blomberg, Detmold und Lemgo aus den bisherigen gleichnamigen Baukreisen der Bauabteilung der Regierung gebildet, zuständig für Hoch-, Tief- und Wasserbauangelegenheiten; 1918 "Landesbauämter", ohne Domanialbauangelegenheiten; 1932 Landesbauamt Blomberg aufgelöst, Detmold und Lemgo sind für die gleichnamigen Kreise zuständig; 1934 Landesbauamt Lemgo aufgelöst; 1938 Teilung des verbliebenen Amtes Detmold in Landeshochbauamt, zuständig für alle Hochbauangelegenheiten, und Landesbauamt für Straßenbau, das bis 1953 für Straßenbauten und deren Unterhaltung in Lippe zuständig bleibt.
Form und Inhalt: Einleitung
Behördengeschichte
Am 30.März 1895 wurden die drei Baukreise Blomberg, Lemgo und Detmold in Fürstliche Bauämter umbenannt (Amtsblatt für das Fürstentum Lippe Nr. 28, vom 6. April 1895). Zum Aufgabenbereich der Ämter gehören außer den Wegebauten auch die Hoch- und Wasserbauten. Sie waren bis 1934 der Regierungs-Bauabteilung unterstellt. Die Verwaltungseinteilung von 1892 [?] überdauert das Ende des Fürstentums, unter Umbenennung der Fürstlichen Bauämter in Landesbauämter, und bleibt bis 1924 erhalten. Die Bauten der Domänen- und Forstverwaltung werden von 1918 bis 1. Februar 1924 von der Domanialbauverwaltung und von da ab von der Landesbauverwaltung verwaltet. Zu den Kompetenzen der Landesbauverwaltung gehören neben der Ausführung und Beaufsichtigung der staatlichen Hochbauten der Neu- und Umbau sowie die Unterhaltung der Landesstraßen. In den Jahren 1925-1929 werden zur Behebung der Arbeitslosigkeit größere Notstandsarbeiten durch Neu- und Umbauten von Hauptdurchgangsstraßen von ihr durchgeführt.
Mit dem Landesbauamt Detmold ist die Regierungs-Bauabteilung eng verbunden. Paul Böhmer, Landbaumeister am Bauamt Detmold seit dem 1.10.1889 und Regierungsbaurat seit 1.7.1895, wird am 7.12.1918 auf Wunsch des Demobilmachungskommissars zu seiner Tätigkeit als Leiter der Bauabteilung der Regierung auch die Leitung der Abteilung (wohl ebenfalls Regierungsabteilung) Landesbauamt Detmold übertragen (L 75 IV 18 a Nr. 2). Ab wann das Landesbauamt Regierungsabteilung ist, lässt sich nicht ermitteln.
Nach Böhmers Pensionierung (1924) übernimmt Walter Bruer, vom 1.6.1920 bis 2.1.1934, als Regierungsbaurat und zuletzt als Oberregierungs- und Baurat die leitenden Geschäfte des Bauamts Detmold und die damit verbundenen Geschäfte der Regierung, Bauabteilung.
Die Personalunion zwischen Regierungs-Bauabteilung und Bauamt Detmold tritt in den Jahren 1924 - 1934 verstärkt auf. Grund dafür kann einmal gewesen sein, dass Böhmer 1924 bei seiner Versetzung in den Ruhestand schon ziemlich alt gewesen ist und die Leitung der Geschäfte nicht mehr fest in der Hand hatte.
Etwa zu dieser Zeit wird über die Aktenführung der Bauabteilung geklagt. Die Personalabbauverordnung wird dazu beigetragen haben, dass die Geschäfte beider Abteilungen vereint blieben, aber nun unter einem energischen Verwaltungsfachmann, der beide Abteilungen straff unter sich vereinigt, was wiederum eine Trennung nach Provenienzen unmöglich macht.
Der Bestand L 80 IV [jetzt: L 80.22] Regierung, Bauabteilung, der Struktur und dem Inhalt nach dem Bestand L 102 A gleich, muss daher für die kritische Zeit 1924 - 1934 immer zur Benutzung herangezogen werden.
Die Regierung, Bauabteilung, ist laut Präsidialerlass vom 20. September 1928 - Nr. 8693 2 Aug. - zuständig für Baupolizei, Fluchtlinien, staatliche Gebäude, Landstraßen und Kommunalwege, Eisenbahn, Baustoffe, Elektrizität, Verkehr, Weserufer, Eichwesen, Blitzableiter, Baustoffverwaltung, Dampfkessel, Schornsteinfeger, staatliche Autos.
1932 ist die Bauabteilung bei der Abteilung I der Regierung, sie ist jetzt zuständig für Landesplanung, Fluchtlinien, Eisenbahn, Straßenbahn, Baustoffe, Elektrizität, Verkehr, Weserufer, Eichwesen, Blitzableiter, Baustoffverwaltung, Dampfkessel, Schornsteinfeger, aber nicht mehr für das Straßenwesen. Das lässt vermuten, dass dieser Aufgabenbereich an das Landesbauamt Detmold abgegeben wird. Laut eben erwähntem Präsidialerlass liegt es im Ermessen der Regierung, Bauabteilung, welche Kompetenzen sie den Bauämtern Blomberg und Lemgo zubilligt.
Im Zuge der Umorganisation der Landesbauverwaltung wird zum 1. April 1932 das Landesbauamt Blomberg aufgelöst. Die Grenzen der verbleibenden Landesbauämter Detmold und Lemgo decken sich mit den Kreisgrenzen. Ausnahme ist der Bezirk Oerlinghausen, wo die Landesstraße bis zur Landesgrenze vom Landesbauamt Detmold unterhalten wird. (Staatsanzeiger für das Land Lippe 1932 Nr. 12). Eine Karte mit Eintragung der Bauamtsgrenze befindet sich in L 75 IV 18 a Nr. 2.
15.5.1934 erfolgt die Auflösung des Landesbauamts Lemgo, dessen Akten in das Landesbauamt Detmold abgegeben werden. Am 28.12.1938 wird das Landesbauamt Detmold in Lippisches Hochbauamt und das Landesbauamt für Straßenbau in Landesbauamt umbenannt, eine Regelung, die bis 1945 bestehen bleibt.
Die Straßenbauverwaltung des Landes Lippe wird 1945 durch die Militärverwaltung der Provinzialverwaltung unterstellt. Das Landesbauamt Detmold hat allerdings zumindest die Landstraßen I. Ordnung auftragsweise für das Land NRW als Rechtsnachfolger des Landes Lippe weiterverwaltet; denn die beiden lippischen Kreise Detmold und Lemgo haben dem Provinzialverband nicht angehört. Seit dem 12. Mai 1953 (Landschaftsverbandsordnung) untersteht die lippische Straßenbauverwaltung dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, einer Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts.
Es ist zu zitieren: L 102 B Lemgo Nr.
Detmold, 30.01.1980
gez. Buchholz
Im Zuge der Digitalisierung der Findmittel wurde das maschinenschriftliche Findbuch aus dem Jahr 1980 in V.E.R.A. abgeschrieben.
Detmold, im Februar 2009
gez. Wolfgang Seemund
Die Nrn. 216 - 219 wurden bei der Verzeichnung des Zug. 59/1972 (vom Kreis Detmold) zunächst den Beständen Regierung/Bauabteilung (L 80.22) und Wasserwirtschaftsamt Minden, Außenstelle Detmold (D 5 A) zugeordnet, bei deren Verzeichnung dann als Akten des vorliegenden Bestandes erkannt.
Detmold, 26.10.2009
gez. Arno Schwinger
Die Nr. 220 wurde bei der Verzeichnung zunächst dem Bestand Regierung/Bauabteilung (L 80.22) zugeordnet, bei deren Verzeichnung dann als Akte des vorliegenden Bestandes erkannt.
Detmold, 17.12.2013
gez. R. Schumacher
28 Kartons = 228 Archivbände (1835) 1874-1934. - Findbuch: L 102 B Lemgo.
Bestand
German
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 13:59 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
- Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik)
- 1. Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Tektonik)
- 1.1. Land Lippe (bis 1947) (Tektonik)
- 1.1.2. Verwaltung, Justiz (Tektonik)
- 1.1.2.5. Wirtschafts-, Kataster- und Bauverwaltung (Tektonik)
- 1.1.2.5.4. Bauverwaltung (Tektonik)
- Landesbauamt Lemgo (Bestand)