Hans Brennckhlen, Schäfer zu Oberlenningen, wegen Betrugs und Veruntreuung zu Kirchheim u.T. gef., auf Befehl des Herzogs durch den Untervogt zu Kirchheim, den ehrenhaften und vornehmen Johann Bapst, der Tortur unterzogen, um ihm zum Geständnis zu bewegen, und, nachdem er gestanden, schließlich peinlich beklagt und dazu verurteilt, keine Waffen mehr außer einem Weidemesser zu tragen, alle Wirtshäuser, Zechen und Gesellschaften zu meiden, künftig alle betrügerischen und diebischen Handlungen zu unterlassen, sich stets wohl zu verhalten, ferner den Geschädigten ihren Schaden zu ersetzen und, sobald dies geschehen, zur bereits erlittenen Turmstrafe noch 8 Tage in Haft zu bleiben und die Atzung und sämtliche Haftungskosten zu bezahlen, verpflichtet sich nach seiner Freilassung, das Urteil - soweit noch nicht vollzogen - auszuführen, und schwört U. Er hatte von Wilhelm Casparr, B. zu Owen, 27 Schafe in die Winterfütterung übernommen (pro Stück sollte er dafür 7 ½ Batzen erhalten; an Lohn waren ihm im voraus ca. 3 fl gegeben worden); von diesen Schafen hatte er 13 hinter dem Rücken des Besitzers verkauft, und als dieser sich nach dem Verbleib der Schafe erkundigte, hatte er ihm gesagt, sie seien unter die Schafe des Martin Pfaudt und des Hans Nessell, beide von Unterlenningen, geraten; außerdem hatte er noch 7 weitere Schafe, die der Freybergerin, und 2, die Michel Kag gehörten (beide von Lenningen) und die ihm ums Halbteil übergeben waren, verkauft.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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