Bürgermeister und Rat der Stadt Lemgo beurkunden, daß ihr Mitbürger Hinrick Johanninck und seine Frau Gertrudt verkauft haben einen Ort Gold oder entsprechende Zahlung innerhalb Lemgo, jährlicher Rente, aus ihrem Hause und Erbe in der Neustadt Lemgo, bei der Regeners Pforte, zwischen den Häusern Arndt Bescharen auf der Ostseite und Basse auf der Südseite, an den Konvent des Klosters der St. Marienkirche in der Neustadt für das Küsteramt, unter Vorbehalt des Wiederkaufs. für 6 rheinische Goldgulden. Versteuerung wie andere bürgerliche Güter, Gerichtsstand ist das Stadtgericht. Datum anno domini 1526 in octava Stephani. Original auf Pergament mit anhängendem Siegel.